Spenden an die Junge Union gelten als Zuwendung an eine politische Partei. Sie erhalten deshalb eine Spendenquittung der CDU, mit deren Vorlage beim Finanzamt Sie den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen können. Bei natürlichen Personen werden Zuwendungen bis zu 1.650 EUR jährlich berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34g EStG). Weitere 1.650 EUR jährlich werden als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt (§ 10b EStG). Für zusammenveranlagte Ehegatten gelten jeweils die doppelten Beträge.
Bei Rückfragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden wenden Sie sich bitte an die Kreisgeschäftsstelle der CDU Coesfeld, Zapfeweg 18, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541/9461-0.